Was sind Entlastungsleistungen?
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- EUR monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Entlastungsbetrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten.
Nicht genutzte Beträge können angespart und später genutzt werden.
Es handelt sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Zum Nachlesen:
Entlastungsleistungen §45b,c SGB XI
Verhinderungspflege §39 SGB XI
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